Äußerungen, die unerträglich und eine Verhöhnung der Opfer seien, so das Gericht. Bei Haverbeck liege auch nicht eine „tiefgreifende Fehlvorstellung“ vor, von der ihr Verteidiger sprach und auf „Gnade“ plädierte. „Ihr geht es um die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts“, sagte der Richter. Dafür nehme sie Verurteilungen und Haftstrafen in Kauf. Ihre Äußerungen in dem aufgezeichneten Gespräch seien geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.


