sprava z 13.1.2010
http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/ZAB/Nicht_bewertete_Abschluesse.pdfSlowakische Republi
Abschluss: Doktorgrade aus der Slowakei (PhDr., JUDr., PhD. etc.) Begründung: Doktorgrade aus der Slowakei (PhDr., JUDr., PhD. etc.) können grundsätzlich nach den Regelungen des deutsch-slowakischen Äquivalenzabkommens sowie nach deneinschlägigen gesetzlichen Regelungen (Hochschulgesetze) der Länder geführt werden.In der letzten Zeit bestanden nicht selten begründete Zweifel hinsichtlich des ordnungsgemäßen Erwerbs dieser Grade. Wir sehen daher bis auf Weiteres von der Ausstellung einer Zeugnisbewertung ab.Sollten diese Zweifel in Ihrem Fall unbegründet sein, können Sie von den Regelungen des deutsch-slowakischen Äquivalenzabkommens unmittelbar Gebrauch machen.